Die Medas Komplizen


Von links nach rechts:
Dr. med. Susanne Habicht
Dr. med. Peter Schlapbach
Prof. Hans Ulrich Fisch
Dr. Ludwig Edinger

Von «unkritischer Selbstwahrnehmung» darf hier die Rede sein, sie scheinen nicht in der Lage zu stehen, ihre eigenen Defizite adäquat wahrzunehmen. Oder es ist so: „Wenn es etwas zu verdienen gibt, dann fallen Rechte und Gesetzt dahin!“

Screenshot – „der nicht Unabhängigen“:

Die Lügenprediger

Dieser Patient ist in der Lage sämtliche anfallenden Arbeiten zu 100% zu erledigen ohne Einschränkung der zeitlichen und leistungsmässigen Belastung (auch auf dem Bau). Es drängen sich keine spezifischen Rehabilitations  Massnahmen auf, der Patient soll sein kreislaufaktivierendes Training womöglich intensivieren!


„Medas Inselspital“ an die „Zürich Versicherung“ wir hoffen, Ihnen gedient zu haben…


Für diese Scharlatanerie und den Serienpfusch gab es bei der Medas Inselspital Bern „Boni’s“ im mittleren fünfstelligen Bereich für ihre „Helfer“ und „Scharlatanen“ aber keiner will wissen für was? Und warum! Ich persönlich hebe allerdings den Verdacht, als wolle die Versicherung welche gerne unter ihrer glitzernden Oberfläche dasteht, diese eiskalte Bösartigkeit auf die MEDAS abwälzen, weil dort bei denen, anscheinend der moralische Skrupel nicht besonders störend wirkt!

Hier unten drücken und weiter lesen

http://medasleaksnews.blogspot.com/

2 Comments

  1. Die Rechtsstaatlichkeit ist faktisch längst tot. Die Abolition der möglichst gerechten Rechtsprechung wurde im Verlauf der letzten 6 Jahren erfolgreich vollbracht. In der Schweiz wurden die zur demokratischen Rechtsstaatlichkeit zwingenden rechtsphilosophischen Grundsätze aus der Gerichtspraxis verbannt und mit der 2010 eingeführten neuen Prozessordnung ist das Appellieren an letztere während eines Prozesse möglich, dass der Richter willkürliche Entscheide zu treffen und das Recht zu verhindern. Die reine Interessensvertretung als Basis. Die bisher bekannte eidgenössisch grösste Interessensvertretung statt Rechtsprechung wurde von der in 2011 parlamentarisch gewählte unfertige IV-Revision von BR Didier Burkhalter gezeichnet. Mittlerweile sickert langsam das ungeheure Ausmass dieses rechtsstaatlich widerrechtlichen Revisionsbeschluss – an die Öffentlichkeit.

    Für Fälle kleineren Ausmasses ist es nun so, dass dieser Beschluss für etliche betroffene Klägerinnen auch ihr Zivilrecht an das Gericht zu appellieren verhindert um seine Rechte geltend machen zu können. Nicht nur also, dass dieser Parlamentsbeschluss das FUNDAMENTALE INSTRUMENT einer Demokratie verhindert, der Zugang zum Recht setzt ein Minimum von CHF 100’000.- voraus für Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten. Dass nicht jeder Schweizer Bürger über ein solches Spielgeld verfügt ist selbst sprechend.

    Zum Schluss: Das Schweizer Parlament verweigert in regelmässigen Zeitabständen die Einführung einer Partei neutralen Verfassungsgerichts, das zur Aufgabe hat, die bundesverfasslichen Rechtsgrundlagen zu schützen und zu vertreten.

    Das Aufsichtsorgan also unserer Bundesgerichtes, das nicht neutral sein kann, da nicht Partei neutral. Ein Verfassungsgericht, das eben diese rechtsphilosophischen Rechte spricht, auf deren Rechtsgrundlage die Menschenrechte gebaut sind. Der einzige Weg für die Schweizer Einwohner ist Strassburg. – Was Blocher längst ein Dorn im Auge ist und im Zug seines grossen Sieges vom 9. Februar ganz bestimmt auf seiner Pendenzenliste steht abzuschaffen. Er sprach dies bereits mehrmals aus.

    Und zu guter Letzt: Für diejenigen, die weder Geld haben noch alleine dasselbe Unrecht erleben, bleibt auch die Sammelklage, die die anfallenden Prozesskosten anteilmässig unter den Klägern teilte, keine Option. Auch das Recht zur Sammelklage verweigert das Schweizer Parlament zuverlässig seinem Wahlvolk. Ein Wahlvolk, das heute zu 50,1% sich Sieger nennen.

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  2. … und es ist doch so in Europa & der Schweiz, was im Aufbau der BRD die „Altlast NS-Vergangenheit“ war, erscheint heute wieder – als die „wirtschaftliche Verbundenheit“.

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