Es folgt eine Schilderung des Sachverhaltes zum Betrugsvorwurf
Wir haben der Kantonspolizei mit unserer E-Mail vom 27.06.2012 eine Infokopie vom (Schreiben an die Zürich Versicherung mit den darin enthaltenen Links) vom 27.06.2012 zugestellt und damit die KAPO vorab informiert: „wie die Zürich Versicherung nach einem unverschuldeten Auffahrunfall gegen ihren Versicherten (Anzeige Erstatter) losgezogen ist“, plus sich nicht scheute, mit geheimen „aussortierten Beweis-Unterlagen“ ein für sie günstiges „Gutachten zu erschleichen“. Um nicht aufzufliegen wurden systematisch Auskunftspflicht, Akteneinsicht und die Offenlegung zu diesem Fall verweigert. (Siehe Anhang 120627 Antwort zu Police Nr. 15.008.195 UVG – Zürich – Versicherung – Kündigung).
Mit allen Mitteln wurden über Jahre hinaus, mit teils haarsträubenden Argumenten unsere Anfragen missachtet, gemieden oder ignoriert. Um Fragen nicht beantworten zu müssen bedienten sich die Beteiligten mit ihren ständig wechselnden Spezialisten immer wieder dem allumfassenden Tenor, dass alles rechtens und pflichtbewusst abgelaufen sei, oder, dass sie für die jeweilige Beantwortung der Fragen nicht zuständig sein sollten und darum auf unsere Darlegung einzugehen, aus ihrer Sicht, dies als nicht notwendig erachten.
Mangels Beweisen wurde vor einigen Jahren erst einmal darauf verzichtet, ein angestrebtes Strafverfahren weiter zu verfolgen. Wir konnten aus ob genannten Gründen (gebundener Hände) zum Gutachten des Inselspitals Bern vom 14. Oktober 2004 und wie dasselbe zustande gekommen ist, mangels Unterlagen keine Beweisführung abgeben.
Auch die Ärzte (Medizinische Gutachter) von der Medas Bern, welche von der Versicherung als Fachmänner auserwählt wurden, oder wie diese der Zürich Versicherung ein günstiges Gutachten unterjubelten (ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen) oder beliebig auch, wie sie denen in den Mund geschrieben haben, indem sie abfassten was die Versicherung lesen will, fehlten uns zu diesem Zeitpunkt leider die nötigen Unterlagen.
Dafür gab es bei der Medas Inselspital Bern „Boni’s“ im mittleren fünfstelligen Bereich für ihre „Helfer“! Deswegen ist das Universitätsspital – Inselspital Bern mit ihren „MEDAS Gutachten“ in Widerspruch geraten. Nach unzähligen Veröffentlichungen ist die Medas Bern so still und leise eingegangen, wie sie betrieben wurde, vermutlich um allfällige unmoralische Geschäftspraktiken nicht offen legen zu müssen. Das MEDAS Gutachten diente nur dem „Auftrag“ der „Zürich Versicherung“ gerecht zu werden: „wider besseren Wissens alles verschweigen“ und „massiv ungenau zu informieren“ oder auch „Patienten mit Worten zu ersticken“.
BEWEISE:
Beginnend ab ca. 30. Oktober 2006 sind wir allerdings auf eine Akte (Beweisunterlage) gestossen, welche den Verdacht teilweise nachvollziehbar machten, wie die MEDAS Bern mit „frisierten Unterlagen“ durch die „UV Zürich Versicherung“ den Medizinern in Bern, mittels „aussortierten Beweis-Unterlagen“ – ein für sie „günstiges Gutachten erschlichen hat!“
In diesem Zusammenhang muss auf die Reparaturrechnung näher eingegangen werden. Die Hauptgutachterin geht davon aus, das Auto des Versicherten habe für Fr. 1’500.– repariert werden müssen. Das trifft nicht zu und wurde auch nicht so gesagt. Hintergrund ist die Tatsache, dass in der Zusammenfassung der zur Verfügung gestellten Akten diese Rechnung gar nicht erwähnt wird. Allerdings musste die Hauptgutachterin die Rechnung ganz oder zumindest die erste Seite trotzdem gehabt haben. Sie konfrontierte ihren Patienten nämlich damit. Er gab zur Antwort, diese Fr. 1’500.– würden sich aus der ersten Seite ergeben nach Abzug der Kosten für das Ersatzfahrzeug, es gebe aber noch eine Seite 2 mit weiteren Kosten für Stossstange, Stossbalken, Dämmbalken, Abdeckung etc. Die Hauptgutachterin legte daraufhin diese Seite 1 des Dokuments wortlos wieder zur Seite, ging aber in der Folge für die Begutachtung trotzdem davon aus, dass der Schaden lediglich Fr. 1’500.– betragen haben soll (also nur für Spenglerarbeiten und Malerarbeiten). Das erklärt dann auch, dass das Gutachten davon ausgeht, es würden keine beweisenden Dokumente für den Unfallschaden vorliegen und dass das Gutachten von einem ganz falschen Unfallschaden ausgeht. Man kann es drehen und wenden, wie man will, im Gutachten wird der Sachverhalt nicht abgeklärt, sondern allfällige ergänzungsbedürftige Fragen werden zu Lasten des Versicherten gewürdigt. Die Hauptgutachterin vermischt auch unzulässiger Weise Aussagen und Dokumente, welche sie nicht einmal aufführt, und es wird nicht klar, von wem sie welche Dokumente bekommen hatte.
Die Zürich Unfallversicherung hörte selbst nach diesem Einwand mit ihren leeren Versprechen nicht auf: „für allfällige Rückfragen stehe sie gerne zur Verfügung, wir sollen nicht zögern sie zu kontaktieren“. (Letztes Beispiel, vom 27.06.2012 siehe Anhang 120627 Antwort zu Police Nr. 15.008.195 UVG – Zürich – Versicherung – Kündigung).
Aber unsere Rückfragen wurden und werden dazu weiterhin, trotzdem nicht beantwortet, gerade so, als würden die Gesetze plus Verordnungen bei ihnen gar nicht existieren und als wäre das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die verfassungsmässigen Gesetze bei ihnen unbekannt.
Siehe zusätzliche Beweise in den nachfolgenden Links:
Gemäss Gesetz darf die Unfall Versicherung Einwände aber nicht einfach ignorieren und sie darf auch nicht fundamentale ethische und moralische Anforderungen verletzen. Dennoch, sie macht es trotzdem, wie aus diesem „abschreckenden Beispiel“ ersichtlich ist, oder „im Beobachter Ausgabe 14/12, Gutachter die Gesundschreiber“ anschaulich dokumentiert wird.
Die Zürich Versicherung hat zusammen mit ihrem angestellten Personal nicht nur die Gesetze gebrochen, sie brechen sie immer noch, am Verhaltenskodex hat sich bis heute, trotz handfester Beweislage, nichts geändert!
Wie aus unserer Telefonnotiz: Anhang 120709 Telefonnotiz 09.07.2012 – Milena Archidiacono – Zürich Versicherung UVG ersichtlich ist, wurde die genannte Sachbearbeiterin vom Rechtsdienst, Frau Isabelle Baldinger lic. iur. aufgefordert (zum Schreiben + E-Mail vom – 27.06.2012) keine Korrespondenzen oder Auskünfte zu führen und sie solle einfach alles ignorieren, als Begründung wurde ihr angeblich anvertraut, der Fall sei zu heikel.
Frau Isabelle Baldinger lic. iur (die promovierte Rechtsanwältin) vom Rechtsdienst der Zürich Unfallversicherung hat damit ihre Mitarbeiter/in aufgefordert, die Patientenrechte zu brechen und mit ihren Anweisungen, zur Pflichtverletzung aufgefordert um Straftaten zu verschleiern. Des Weiteren hat sie Tipps abgegeben wie diese Rechte zu brechen sind, um Tatsachen weiterhin unter Verschluss zu halten sowie um Unwiderlegbarkeit zu vernebeln. Inwieweit und seit wann, Frau Isabelle Baldinger lic. iur. auch noch für weitere Feinarbeiten (Veruntreuung von Beweisen) oder anderen Straftaten verantwortlich ist, entzieht sich unseren Kenntnissen.
Wir bitten die zuständigen Untersuchungsbehörden mit dieser Anzeige, dagegen vorzugehen und wie eingangs erwähnt ein Strafverfahren zu eröffnen, dazu die vorhandenen Dokumente, Korrespondenzen und E-Mails einzubeziehen, sowie die beteiligten Gehilfen zu verhören damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können, plus ihre Aktivitäten auf strafrechtliche Relevanzen zu untersuchen, damit klar wird, wer und an wen ähnliche Order gegangen sind. Wir bitten Sie hiermit auch gleich die Ergebnisse der Erhebungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Beurteilung weiter zu leiten.
An dieser Stelle verweisen wir nochmals auf die im WEB veröffentlichen Seiten mit den vielen Dokumenten (LINKS) und den zahlreichen Anfragen bei der Zürich Versicherung, wegen der da vorherrschenden Zensur die fehlende Transparenz zu schaffen. Dabei bitten wir Sie die Blog Einträge mit den massenhaften (LINKS) als integrierter Bestandteil dieser Strafanzeige zu verwenden. Es bestehen allerding noch weiter Kiloweise an Akten und Unterlagen welche wir Ihnen gerne zur Verfügung halten und welche wir Ihnen bei Bedarf auch gerne noch nachreichen werden.
Wir stellen hiermit auch den Antrag, uns an den Untersuchungen und der Einsichtnahme, sowie an Verhören zu beteiligen.
Wir bitten Sie darüber hinaus ferner zu prüfen in wie weit die Zürich Versicherung angesichts dem von uns gefühlten Stallking und/oder Mobbing auch noch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Am Platz fehlender Transparenz werden wir seit Monaten mit Mahnungen, Bestätigungen plus Beitreibungen gepeinigt, nun stellt sich bei uns die Frage, ob auch das strafrechtlich gewärtet werden kann, da in den neuen Abzockerversuchen die einzige Gewährleistung enthalten ist, dass es diese obligatorische Versicherung gemäss (UVG) bei unserem Versicherer in Wirklichkeit gar nicht gibt!
Leider war es aufgrund ob genannter Widrigkeiten und mangelndem Vertrauen am UV konformen Schutz nicht mehr möglich, Angestellte weiter zu beschäftigen, dessen wegen es bereits 2011 zum Abgang vom Angestellten führte. Zumal wir feststellen mussten, nachdem wir die Versicherungsprämie bezahlt haben, sogleich automatisch der Unfall Versicherungsschutz erlischt, da sich das auch noch erhärten lässt (also unsere Mitarbeiter gar nicht nach „UVG“ versichert sind) insbesondere der zu gewährende Schutz gemäss „UVG“ überhaupt nicht existiert, waren wir in grossem Zweifel, warum wir Löhne deklarieren sollen, wenn die gesetzliche Voraussetzung für die Anstellung von Personal, gar nicht möglich ist, nachdem wir der Unfall Versicherung (aus guten Gründen) nicht mehr vertrauen konnten!
Der Wille der Gesetze, Transparenz in der Justiz herzustellen, wird anscheinend sabotiert. Das Vertrauen in die Justiz wird darum noch komplett schwinden. Überall dort, wo Dunkelkammern geschaffen werden, wächst das Misstrauen.
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Ich bin nicht überrascht und habe mich daran gewöhnt, dass sich gewisse Kreise – weltweit zum Gespött machen!Dass die Bürger die Strafverfolger nicht ernst nehmen ist kein Wunder. Ich denke, je schneller das heutige System \“die Rechtlosigkeit\“ zerfällt, umso geringer wird der Schaden für alle Beteiligten. Aus meiner Sicht haben die Strafverfolger jedes Recht verloren, über andere zu urteilen.https://www.blick.ch/news/schweiz/taugen-sie-auch-ohne-ausbildung-25-staatsanwaelte-haben-kein-jus-studium-id8859434.html#
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Lieber politischer Sklave! Unsere Verfassung in der Schweiz ist grundsätzlich in Ordnung. Das Problem ist, dass keiner die Verfassungsbrüche der Gerichte und der Ämter kontrolliert? Das Bundesgericht ist kein Verfassungsgericht, die CH-Verfassung lediglich ein Papiertiger, dessen letzte Revision 11 Millionen gekostet hat. Weil wir kein Verfassungsgericht haben müssen wir damit leben, dass wir uns von der herrschenden arroganten Willkür leider nicht befreien können.
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Ich war als Medizinprofessor William Castro ein MEDAS Gutachter!…ein Gewissen haben viele von denen wohl kaum, sonst würde man solche unsittlichen ruinösen und rechtswidrigen Dinge nicht machen/zulassen, aber leider mittlerweile in allen Bereichen des Lebens nur noch Betrug/Abzocke und vorsätzliche Täuschung.Unrechtsbewusstsein „nein“, die Reden dir ein du bist der schuldige! Die Verdrehungen von Tatsachen zum Zwecke der eigenen Bereicherung und im Fall bei Versicherung zwecks Prämien der Vertriebler und kein versicherter Schaden bezahlen zu müssen!https://www.ktipp.ch/artikel/d/geheime-gutachten-gegen-geschaedigte/
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Justitia hat eine Waage, Richter haben in der Schweiz ein Parteibuch. Am 25. November stimme ich mit NEIN zur Selbstbestimmungs-Initiative und somit JA zur Teil-Rettung unserer Demokratie plus zur Bekämpfung von Korruption in unserem so schönen Land! Der Grund ist: Weil ich mich schäme, wenn ich jemandem erklären soll, wie das Schweizerische Justizsystem funktioniert.Auch die Beobachter von der Staatengruppe gegen Korruption (Greco) des Europarats fanden zur Schweiz kritische Worte für das System der Richterwahlen. Besonders bemängelten sie, dass Richter einer Partei nicht nur angehören oder sich zumindest von ihr portieren lassen müssen, sondern als Amtsträger auch einen jährlichen Beitrag in die Parteikasse überweisen müssen, der je nach Partei und Gericht deutlich über 10 000 Franken betragen kann. Bei der Mandatssteuer handle es sich um «eine Form von Rückerstattung, die dem Grundsatz der Unabhängigkeit und dem damit verbundenen Grundsatz der Unparteilichkeit klar widerspricht»Das heisst konkret: „Wer nicht von einer Partei portiert wird (ein Partei schmiert), ist hierzulande bei Richterwahlen chancenlos\“.
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Von mir gefühlt sollte zur Rettung unseres Landes die käufliche Judikative beseitigt werden, da sie schon lange nicht mehr unabhängig ist. Das heutige System gehört abgeschafft und durch eine neues ersetzt, dafür muss auch die perverse Exekutive plus korrupte Legislative ersetzt werden – zum Schutz des ausgeschlachteten Volkes!
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Deine volksverachtende Schweizer Regierung
Schweizer und Schweizerinnen, ihr braucht keine Feinde! Ihr habt Eure Landesregierung! Die wischen sich mit unsereins selbstgefällig den Mund ab. Ihr findet keinen Job, weil ihr über vierzig seid. Aber eure Ex-Chefs holen dafür ein junges Ding nach dem anderen aus der EU. Die Volksentscheide, an denen ihr mitgewirkt habt, werden achtlos in den Dreck geworfen und mit falschem Dauergrinsen ignoriert. Für eure Renten bleiben Brosamen und mit Fusstritten werdet ihr wie Schafe in den Schlachthof der EU getrieben.
Natürlich trägt die Landesregierung für nichts eine Verantwortung! Schweizer und Schweizerinnen, ihr braucht keine Feinde, ihr habt eure Volksverräter von Bundesbern. Ihr bräuchtet auch keine Verfassung, denn ihr habt ja auch kein Verfassungsgericht! Wo also wollt ihr einen gesetzgeberischen Verfassungsverstoss einklagen? Das ist so gewollt, damit sie machen können, was sie wollen. Ihr wehr- und zahnlosen Eidgenossen, ihr wurdet für dumm verkauft, von genau denen, die euch jetzt auch dazu raten, fremdes Recht über das Eigene zu stellen. Ihr müsst nun die Suppe auslöffeln, in die Politiker von FDP, CVP und SP seit Jahrzehnten hinein spucken.
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